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Urheberrecht

Inhalte unserer website www.gctask.eu unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht in fremde Internetpräsenz aufgenommen oder verlinkt werden.

Haftungsausschluss

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Inhaber

GCTASK.EU
Richard Schraitle
Calle El Pino 6
E-35216 Rincon (Valsequillo)
Gran Canaria
EMail: rspostbote@aol.com
NIE: Y8227933-L



Datenschutz


I. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise


Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

II. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Richard Schraitle, Calle El Pino 6, E-35216 Rincon (Valsequillo), Gran Canaria, email: rspostbote@aol.com
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
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Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Widerspruch gegen Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

III. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
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  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse
  • Besucherzähler
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeines
(1) Alle Leistungen, die GCTASK für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt GCTASK nicht an, auch wenn GCTASK diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, GCTASK hat mit dem Kunden etwas Anderes schriftlich vereinbart.
(2) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge des Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung. Sie gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen mit Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
§2. Zustandekommen von Verträgen
(1) Die Angebote von GCTASK sind freibleibend. Vom Kunden erteilte Aufträge sowie mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GCTASK (Auftragsbestätigung bzw. Besprechungsprotokolle und Briefing-Protokolle), sofern sich aus nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas Anderes ergibt.
(2) Hat GCTASK auf Wunsch des Kunden einen Kostenvoranschlag erteilt, so kommt der Vertrag durch eine Freigabe des Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande. Eine solche Freigabe kann auch in der Beauftragung von GCTASK durch den Kunden in Kenntnis des Kostenvoranschlags liegen.
§3. Leistungsumfang
(1) Der von GCTASK geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, oder, falls ein Kostenvoranschlag abgegeben wurde, aus der im Kostenvoranschlag enthaltenen Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte und Leistungen.
(2) Die Vereinbarung von Änderungen und Erweiterungen der Leistungen von GCTASK bedarf der schriftlichen Zustimmung von GCTASK.
(3) Kommt bei vereinbarten erweiterten Leistungen keine gesonderte Vergütungsabrede zustande, so gelten die jeweils gültige Agentur-Preisliste von GCTASK sowie die in Ziff. 9 beschriebenen Grundsätze.
§4. Briefings und Besprechungen
(1) Basis der Tätigkeit von GCTASK bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, fertigt GCTASK darüber ein Briefing-Protokoll an und übermittelt dieses innerhalb von drei Arbeitstagen an den Kunden.
(2) Die GCTASK übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen wird GCTASK jeweils ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellen und dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen übermitteln.
(3) Die Inhalte der Briefing- und Besprechungsprotokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben und als verbindlich, wenn der Kunde diesen nicht binnen drei Arbeitstagen schriftlich widerspricht.
§5. Lieferfristen und Termine, Kundeninformationen und -beistellungen
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, sind Liefer- und Leistungsfristen und Termine unverbindlich. Für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden haftet GCTASK nicht.
(2) Der Kunde wird GCTASK alle für deren Leistungen erforderliche Daten und Informationen über Marketingziele, Märkte und Produkte zur Verfügung stellen. Weitere diesen Zwecken dienliche Daten wird der Kunde GCTASK auf Anforderung zur Verfügung stellen.
(3) Vereinbarte Leistungsfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn der Kunde GCTASK alle erforderlichen Informationen für die Ausführung der Leistung zur Verfügung gestellt hat.
(4) Der Kunde haftet, wenn und soweit die von ihm GCTASK zur Verfügung gestellten Informationen und Beistellungen mit Rechten Dritter belastet sind, die GCTASK die Ausführung oder Erfüllung der vereinbarten Leistungen unmöglich machen oder erschweren.
(5) Der Kunde wird Genehmigungen und Zustimmungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf von GCTASK und deren Lieferanten und Subunternehmen und damit die Realisierung der Werbemaßnahme nicht beeinträchtigt wird. Etwaige durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigungen oder Zustimmungen entstehende Mehrkosten und dadurch verursachte Qualitäts- und Fristenrisiken trägt der Kunde.
§6. Vertraulichkeit von Kundendaten und -informationen
GCTASK wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen, Daten und Unterlagen des Kunden, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer eines Projektes hinaus, längstens jedoch für eine Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des jeweils betroffenen Auftrags.
§7. Beauftragung Dritter
(1) Fremdarbeiten werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben, soweit nicht im Einzelfall etwas Anderes ausdrücklich vereinbart wird. Dies gilt insbesondere für Produktionsaufträge. GCTASK überwacht die Ausführung der Fremdarbeiten und prüft das Ergebnis.
(2) Zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten darf sich GCTASK auch der Hilfe Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.
(3) Setzt GCTASK auf Wunsch des Kunden bestimmte Dritte für solche Arbeiten ein, steht GCTASK für die Qualität der Leistungen dieser Dritten gegenüber dem Kunden nicht ein.
§8. Abnahme
Die von GCTASK zu erbringende Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht das Werk innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Zeitpunkt abnimmt, an dem es ihm sowohl übergeben als auch von GCTASK als abnahmefähig bezeichnet wurde. Es gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde ein abnahmereifes Werk vorbehaltlos zu nutzen beginnt.
§9. Vergütung
(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag nichts Anderes ergibt, wird für alle Leistungen von GCTASK die Vergütung im Rahmen der vom Kunden genehmigten Kostenvoranschläge vereinbart. Als Kalkulationsgrundlage gelten die zum Zeitpunkt der Leistung aktuellen Vergütungssätze der Agentur-Preisliste von GCTASK. Für genehmigte Kostenvoranschläge gilt eine Abweichung von bis zu +10 Prozent als von der Genehmigung umfasst.
(2) Barauslagen und besondere Kosten, die GCTASK auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen zum Beispiel außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten.
(3) Sämtliche Vergütungen von GCTASK verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.
(4) Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der Auftragsdurchführung sowie alle sonstigen Reisen, zum Beispiel zur Drucküberwachung und zu Druckabnahmen, sowie Reisen im besonderen Auftrag des Kunden werden dem Kunden gesondert berechnet. Sie sind nicht Bestandteil des Kostenvoranschlags.
(5) Die im Zusammenhang mit den Fremdleistungen notwendigen Agenturleistungen bietet GCTASK auf Stundenbasis als Eigenleistungen an und rechnet sie nach Freigabe ab. GEMA-Gebühren, Gebühren anderer Rechteverwertungsgemeinschaften, Künstlersozialversicherungsabgaben, Lizenzgebühren Dritter für den Erwerb von Nutzungsrechten und Zollkosten sowie ähnliche Abgaben und Gebühren werden dem Kunden netto in Rechnung gestellt, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden.
§10. Rechnung/Zahlung
(1) Ist nichts Anderes aufgrund von Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen oder Protokollen vereinbart, ist die Vergütung für Werkaufträge mit der Abnahme und Inrechnungstellung durch GCTASK fällig. Die Vergütung für Dienstleistungen ist jeweils nach Monatsende und Rechnungstellung fällig, soweit nichts Anderes vereinbart ist.
(2) Rechnungen für Fremdaufträge sowie Spesen und Reisekosten werden dem Kunden unmittelbar nach Anfall in Rechnung gestellt.
(3) Die von GCTASK dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind nach Erhalt sofort und spesenfrei fällig. Skonti werden nicht gewährt.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Ansprüche des Kunden von GCTASK nicht bestritten oder wenn diese rechtskräftig festgestellt sind.
§11. Kündigungen/Stornierungen
Stornierungen von Aufträgen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von GCTASK. Kündigungen nach § 649 BGB durch den Kunden sind bei Werkleistungen zulässig, jedoch hat der Kunde dann insbesondere auch diejenigen Aufwendungen zu tragen, die GCTASK durch Abschlüsse von Verträgen mit Dritten ohne Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den gekündigten Auftrag entstehen.
§12. Rechte an von GCTASK erstellten Leistungen
(1) Sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, an von GCTASK hergestellten Vorlagen, Entwürfe und Dateien verbleiben bei GCTASK, bis die vom Kunden geschuldete Vergütung vollständig bezahlt ist.
(2) Ist der Kunde nicht in Zahlungsverzug, ist er berechtigt, die ihm überlassenen Leistungen auch schon vor Entrichtung der Vergütung für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Auftrag nicht nur mit einem unwesentlichen Betrag in Verzug ist.
(3) Die Nutzungsrechte für Entwürfe, die von GCTASK im Rahmen eines vom Kunden beauftragten Projekts erarbeitet, vom Kunden aber verworfen werden, bleiben grundsätzlich bei GCTASK. Das Gleiche gilt für Leistungen, die GCTASK im Rahmen eines vom Kunden initiierten Wettbewerbs- oder Angebotsverfahrens erbringt, für die GCTASK jedoch nicht vergütet wird.
§13. Übertragung von Nutzungsrechten
(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes und auf Deutschland beschränktes Nutzungsrecht an den zur werblichen Verwendung freigegebenen Leistungsergebnissen von GCTASK zu dem vom Vertrag vorgesehenen Zweck.
(2) Die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen sowie an Leistungsschutzrechten Dritter, zum Beispiel von Darstellern, Sprechern, Models, wird GCTASK in dem Umfang erwerben und auf den Kunden nach Zahlung der Vergütung übertragen, wie es für die Durchführung der nach dem Vertrag vereinbarten Werbemaßnahmen in dem vereinbarten Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird GCTASK den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren. Der Kunde trägt die Mehrkosten, die für den Erwerb von zusätzlichen Nutzungsrechten aufgrund seiner weiteren Weisungen entstehen.
(3) Die Weiterübertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GCTASK. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns. Das Nutzungsrecht des verbundenen Unternehmens erlischt jedoch mit dessen Ausscheiden aus dem Konzernverbund des Kunden.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Leistungsergebnisse, auf die die Regelungen der UrhG aufgrund mangelnder Gestaltungshöhe nicht anwendbar sind (z. B. Konzepte, Strategien), es sei denn, die Leistungsergebnisse entbehren der Individualität.
(5) Der Kunde hat GCTASK auf dessen Verlangen in angemessenem Umfang Auskunft über die Nutzung der Rechte zu geben.
(6) Will der Kunde die Leistungsergebnisse über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen, so bedarf dies einer besonderen Vereinbarung.
§14. Gewährleistung, Mängelansprüche
(1) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde Zwischenergebnisse freigezeichnet hat und die Arbeitsergebnisse den freigezeichneten Zwischenergebnissen entsprechen und keine anderen Mängel vorhanden sind.
(2) Mängelansprüche wegen unwesentlicher Mängel, wie z. B. geringe Farbabweichungen, bestehen nicht. Eine Haftung für geringe Farbabweichungen ist ferner dann ausgeschlossen, wenn der Kundenauftrag einen Andruck oder Analog-Proof nicht vorsieht oder bei weiterverarbeitenden Dritten (wie z. B. Internetdruckereien) nicht mehr geschäftsüblich ist. Dies gilt nicht, soweit GCTASK in Bezug auf bestimmte Leistungsergebnisse eine Garantie eingeräumt hat.
(3) Von GCTASK gelieferte Leistungsergebnisse hat der Kunde, sofern er Kaufmann ist, unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls aber vor einer Weiterverarbeitung, auf erkennbare Mängel zu überprüfen und hierbei festgestellte eventuelle Mängel unverzüglich spezifiziert in Text- oder Schriftform zu rügen. Später festgestellte Mängel hat der Kunde ebenfalls unverzüglich in Text- oder Schriftform spezifiziert zu rügen. Kunden, die keine Kaufleute sind, haben offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses zu rügen. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, so erlöschen seine hierdurch betroffenen Mängelansprüche.
(4) Die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Im Falle mangelhafter Leistung ist GCTASK berechtigt, eine kostenlose Nacherfüllung durchzuführen, und zwar nach Wahl von GCTASK durch Nachbesserung oder Neuerstellung des betroffenen Leistungsergebnisses. Das Recht zur Nachbesserung steht GCTASK auch bei Dienstleistungen zu, soweit die Ergebnisse der Dienstleistungen einer Nachbesserung zugänglich sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie von GCTASK verweigert, ist sie dem Kunden unzumutbar, oder kommt GCTASK mit der Nacherfüllung in Verzug, so kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die ihm zustehenden weiteren gesetzlichen Mängelansprüche geltend machen. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gilt §15.
§15. Haftung
(1) Die Haftung für Datenverlust beim Kunden ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Insbesondere haftet GCTASK nicht für Schäden, die bei der Einhaltung zumutbarer Sicherungsmaßnahmen beim Kunden nicht eingetreten wären.
(2) Eine rechtliche Überprüfung der Leistungsergebnisse von GCTASK schuldet GCTASK nicht. GCTASK übernimmt daher keine Haftung für die wettbewerbs-, geschmacksmuster-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit der erstellten Leistung, soweit vertraglich nichts Anderes ausdrücklich bestimmt ist. GCTASK wird jedoch den Kunden auf etwaige ihr bekannte rechtliche Bedenken hinweisen.
(3) GCTASK haftet dem Kunden im Rahmen eines Auftrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes. Die Haftung von GCTASK und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf).
(4) Die Haftung von GCTASK im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(5) Der Kunde hält GCTASK von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen GCTASK aufgrund von Anweisungen und Beistellungen des Kunden oder aufgrund der rechtlichen Unzulässigkeit der Leistungsergebnisse geltend gemacht werden, es sei denn, GCTASK hätte die Verletzung von Rechten Dritter trotz fehlender Prüfpflicht erkennen müssen oder GCTASK hat sich ausnahmsweise ausdrücklich verpflichtet, für die Leistungsergebnisse rechtlich einzustehen.
(6) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzers. Ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz in 3 Jahren seit der Verletzungshandlung.
(7) Die gesetzlichen Regelungen nach dem ProdHaftG und bei der Verletzung von Leib und Leben bleiben unberührt.
§16. Nutzungen der Leistungsergebnisse durch GCTASK (Eigenwerbung, Recht zur Urheberbenennung)
(1) Der Kunde gestattet es GCTASK, die Arbeitsergebnisse von GCTASK oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Auftrags – in angemessenem Umfang zu nutzen.
(2) GCTASK hat das Recht, vom Kunden die Benennung der Urheber zu verlangen; GCTASK ist ferner berechtigt, die Abbildung des Namenszugs und/oder des Logos von GCTASK auf den Werbemitteln des Kunden, die Leistungsergebnisse von GCTASK sind, in dezenter Form zu verlangen.
§17. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
(1) Alle von GCTASK für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen und Illustrationen sind von GCTASK ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden. Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung auf Wunsch des Kunden über die vereinbarte Frist hinaus sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.
(2) Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann GCTASK sofort vernichten.
(3) Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers zu erfolgen und in der Form, dass eine Bearbeitung durch den Kunden oder seinen Beauftragten zum Zwecke der Aktualisierung der jeweils in den Daten verkörperten Kommunikationsmaßnahme möglich ist.
§18. Datenschutz
(1) GCTASK speichert die im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendigen Kundendaten, insbesondere die Firma des Kunden, den Ansprechpartner und die Adresse (inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
(2) GCTASK gewährleistet, dass alle ihr oder von ihr zur Vertragsdurchführung betrauten Dritten bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während der Vertragslaufzeit und nach Vertragslaufzeit geheim bleiben. Besonders sensible Daten sind vom Kunden genauer zu spezifizieren, wenn das Geheimhaltungsbedürfnis nicht offensichtlich ist.
(3) GCTASK ist berechtigt, die gespeicherten personenbezogenen Kundendaten auch zu Marketingmaßnahmen gegenüber dem Kunden zu verwenden.
§19. Schriftformklausel
Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Verträgen sind schriftlich zu vereinbaren; dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
§20. Anwendbares Recht
Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§21. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit den Verträgen ist Las Palmas / Gran Canaria, wenn der Kunde Kaufmann ist. GCTASK kann jedoch den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
§22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verträge im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt.